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#1

Tieferlegung

in TÜV, Zulassungen und Gesetze 20.03.2011 18:37
von Kadett-C-Limo | 47 Beiträge

Hallo ich denke das Thema ist wahrscheinlich schon tausend mal besprochen worden aber ich tue es trotzdem.
Es geht um das Thema Tieferlegung.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz über die Bodenfreiheit.
Es gibt eine DIN für den Straßenbau.
Demnach muss die Straße so gebaut sein das ein Auto mit 11cm Bodenfreiheit nicht beschädigt wird.
Wenn Dein Auto tiefer ist und es beschädigt wird dann gehst Du vermutlich leer aus, falls Du daran denkst die Stadt/Land zu verklagen. Andersrum heißt das natürlich das Du mit deinem Auto nicht die Fahrbahn zerstören darfst und daran könnte man dann festmachen.
Der Tüv sieht das immer unterschiedlich obwohl es kein Gesetz gibt...
...ich kenne: Wenns auf die Grube passt, dann ist´s OK
oder wie es in den Abe's steht 8 cm für feste Teile und 5 cm für weiche Teile wie Gummilippe oder so.
Wenn euch also der Tüv mal was nicht Eintragen möchte dann macht nicht gleich ne dicke welle.
Sucht euch nen anderen Tüv'er oder fragt vor dem einbau beim Tüv nach das hilft und erspart Ärger.

Mfg euer
Kadett


Richtige Autos haben den Motor vorn und den Antrieb hinten

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#2

RE: Tieferlegung

in TÜV, Zulassungen und Gesetze 11.04.2011 11:41
von Grid_Girl | 27 Beiträge

Das man sich einen anderen Tüv juppi sucht ist ja schon mal ein guter Plan das vorher mit dem Tüv abklären auch , aber ist es nicht so das Eintragungen auch wieder ausgetragen werden wenns einem neuen Tüv juppi nicht passt?

Inzwischen gibt ja so viele Firmen die Tüvabnahmen machen , Dekra , KÜS, etc.
Geh ich nun Beispielsweise damit zur KÜS und die trägt mir das ohne murren ein , kann es dann sein das wenn ich irgendwann mal zu einem anderen Tüv ´er gehe und dem das SO nicht passt Gefahr laufe das er mir das wieder austrägt?
Oder ist das nur eine Falsche Information die seit Jahren kursiert?


^^˙·٠•●☆ Scheiss auf Tussi sein,ich geh jetzt Holz hacken ☆●•٠^^

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#3

RE: Tieferlegung

in TÜV, Zulassungen und Gesetze 11.04.2011 13:46
von Tobi_78 | 20 Beiträge

Also ich baue ja nun auch schon seid mehreren Jahren rum....sofern es eine Gefahr darstellt hast du recht...aber ich hab noch nie gehört, das es wirklich so gekommen ist, klar, meine wenn man nen Motorumbau macht etc...und da dann die Bremse nicht demenstprechend anpaßt, das aber ein Gutachter einträgt..kann man da schon von "gefälligkeit" sprechen...aber nen Spoiler etc., der dann auch noch die Norm erfüllt, also sollte so etwas wieder ausgetragen werden, wäre das ja schon willkür.
Wie gesagt bei Eintragungen die z.B die Leistung verändern, ist es sehr oft von Vorteil, wenn man sich selber die Mühe macht und z.B den Umrüstkatalog des jeweilgen Hersteller und Typ wälzt, da stehen z.B. Daten über die Karosse, welche Kräfte können aufgenommen werden und was muss dementsprechend umgerüstet werden, damit das Fahrzeug wieder Tüvkonform wird.


Jage nie, was du nicht töten kannst

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#4

RE: Tieferlegung

in TÜV, Zulassungen und Gesetze 12.04.2011 11:36
von Grid_Girl | 27 Beiträge

Aber warum haben die Prüfer so unterschiedliche Spielräume in Sachen Eintragungen??
Werden die Eintragungen nach Lust und Laune gemacht ?

Denn wenn ja alle gleich handeln würden müsste man sich ja nicht mit denen rumschlagen und ggf. einen anderen Prüfer suchen?
Wenn doch alle die gleichen Richtlinien haben kann es doch nicht sein das es immer wieder Probleme gibt.

Okay wenn es Baumarkttuning ist kann ich das verstehen ,aber nicht wenn es den Richtlinien entspricht!

Das Beispiel was du genannt hast fand ich irgendwie Witzig , weil wer einen Motorumbau vornimmt (ich geh mal von mehr Leistung aus) und die Bremsen nicht dementsprechend anpasst sollte erschossen werden.Denn das ist schon grob Fahrlässig und der Gutachter der sowas dann doch einträgt gehört genauso erschossen.


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